Gewässerhege und Sportfischereiverein Isernhagen e.V.
Mitglied im:         Anglerverband Niedersachsen                                                       Arbeitsgemeinschaft Limnologie & Gewässerschutz
Kontakt:
Fangbeschränkungen  - Auszug aus der Gewässerordnung Von jedem Mitglied dürfen pro Kalendertag: 2 Hechte oder 1 Zander oder  2 Karpfen oder 2 Salmoniden oder 2 Aale, insgesamt jedoch nicht mehr als 2 Fische an allen Vereinsgewässern gefangen und mitgenommen werden.
Weitere Regelungen sind in der Satzung nachzulesen !
( findet Ihr auf der Seite „Allgemeines - Satzung“ als PDF )
Schonzeiten Zander      31 Dezember   -      30 April Hecht        31 Dezember   -      30 April Forelle      01 November   -     31 März Barbe        01 Juni             -     30 Juni Döbel        01 Mai               -     31 Mai Äsche       01 März             -     15 Mai
Ein Setzkescher ist nicht erlaubt !
 Fangbeschränkung
Gewässerhege und Sportfischereiverein Isernhagen e.V.
Mitglied im:         Anglerverband Niedersachsen                                                         Arbeitsgemeinschaft Limnologie & Gewässerschutz
Fangbeschränkungen  - Auszug aus der Gewässerordnung Von jedem Mitglied dürfen pro Kalendertag: 2 Hechte oder 1 Zander oder  2 Karpfen oder 2 Salmoniden oder 2 Aale,insgesamt jedoch nicht mehr als 2 Fische an allen Vereinsgewässern gefangen und mitgenommen werden.
( findet Ihr auf der Seite „Allgemeines - Satzung“ als PDF )
Schonzeiten Zander      31 Dezember   -      30 April Hecht        31 Dezember   -      30 April Forelle      01 November   -     31 März Barbe        01 Juni             -     30 Juni Döbel        01 Mai               -     31 Mai Äsche       01 März             -     15 Mai
Ein Setzkescher ist nicht erlaubt !
Weitere Regelungen sind in der Satzung nachzulesen !
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